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   VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11   

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https://dejure.org/2011,29048
VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11 (https://dejure.org/2011,29048)
VK Bund, Entscheidung vom 26.04.2011 - VK 3-50/11 (https://dejure.org/2011,29048)
VK Bund, Entscheidung vom 26. April 2011 - VK 3-50/11 (https://dejure.org/2011,29048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlagsgestattungsbeschluss: Welche Rolle spielen die Erfolgsaussichten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
    Relevant im vorliegenden Nachprüfungsverfahren sind insbesondere die Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.

    Die Antragstellerin (ASt) des vorliegenden Verfahrens war ebenfalls Antragstellerin im Verfahren VK 3-126/10.

    Der vorliegende Sachverhalt zeichnet sich dadurch aus, dass die erkennende Vergabekammer sich bereits in einer Reihe von Verfahren mit der Ausschreibung auseinander gesetzt hat, insbesondere auch in dem von der ASt selbst angestrengten Verfahren VK 3-126/10.

    Welche Aufgreifkriterien für diese Identifikation herangezogen werden wurden, hatten die Ag in Umsetzung des Beschlusses VK 3-126/10 im Anschreiben vom 9. Februar 2011 sowie den geänderten Bewerbungsbedingungen ausführlich dargelegt.

    Wenn ungewöhnlich niedrige Angebote nach Auffassung der ASt aber nur unter Einbezug der jeweils kalkulierten Mengen identifizierbar sein sollen, so wären die Aufgreifkriterien von Anfang an lückenhaft gewesen und die ASt, die aufgrund des Vorverfahrens VK 3-126/10, dessen Antragstellerin sie war, sehr vertraut mit der Thematik der Auskömmlichkeitsprüfung ist, hätte dies nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB vor Ablauf der Angebotsfrist beanstanden müssen.

    Die ASt hätte sich ohne Befürchtung negativer Kostenfolgen in der mündlichen Verhandlung einbringen können; aus der Rechtsprechung der Vergabekammer im Verfahren VK 3- 126/10 war ihr sehr wohl bekannt, dass sie bereits in Ermangelung eines Interessengegensatzes keine Kostenfolge zu befürchten hatte, ganz abgesehen davon, dass eine Wortmeldung in der mündlichen Verhandlung ohne Antragstellung keine wesentliche Förderung des Verfahrens im Sinne des Kostenrechts darstellt.

  • VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
    Die Ag agierten widersprüchlich, indem sie ausweislich der Antwort 256 sowie der Rügeerwiderung vom 25. März 2011 einerseits auf Mengenangaben verzichtet hätten, dann aber im Parallelverfahren VK 3-25/11 wiederum mit Schriftsatz vom 18. März 2011 erklärt hätten, dass Mengenannahmen der Bieter nachvollziehbar sein müssten, was wiederum darauf schließen lasse, dass eine Mengenüberprüfung stattfinden solle.

    So liegt der Fall hier: Die hiesige ASt war Beigeladene in dem Parallelverfahren VK 3-25/11.

    Auf Seite 9 ihres Nachprüfungsantrags bezieht sich die ASt auf den Beschluss der erkennenden Vergabekammer nach § 115 Abs. 2 GWB in diesem Parallelverfahren und stellt fest, dass die Vergabekammer verschiedene, nunmehr von der ASt vorgebrachte Aspekte "mangels entsprechender Kenntnis und entsprechenden Vortrags der dortigen Verfahrensbeteiligten" in VK 3-25/11 nicht habe berücksichtigen können.

    Die ASt ignoriert, dass auch sie in VK 3-25/11 verfahrensbeteiligt war und dass es Sinn und Zweck der Beiladung entsprochen hätte, Aspekte einzubringen, die die ASt für entscheidungsrelevant hält, die aber bislang noch keine Erwähnung gefunden haben.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Auszug aus VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
    Auf der anderen Seite sind ... für die pharmazeutischen Unternehmen von erheblicher Bedeutung; das Landessozialgericht Baden-Württemberg ist sogar so weit gegangen, in Bezug auf diejenigen Unternehmen, die keine Zuschläge erhalten, von einem "Verkaufsverbot" in den Apotheken zu sprechen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.2.2008, L 5 KR 507/08 ER-B).
  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
    Relevant im vorliegenden Nachprüfungsverfahren sind insbesondere die Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.
  • VK Bund, 17.03.2011 - VK 3-159/10
    Auszug aus VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
    Dieses Vorgehen stand jedoch im Widerspruch zu den Informationen, die den Bietern im Fragen- und Antwortkatalog gegeben worden waren, so dass diejenigen Bieter, die im Vertrauen auf die Antworten der Ag in einigen Umsetzungsquoten ganz offensichtlich nicht auskömmlich geboten hatten, da sie der Auffassung waren, stattdessen eine positive Erfüllungsprognose geliefert zu haben, sich zu Unrecht auf der dritten Wertungsstufe ausgeschlossen sahen (vgl. hierzu die Verfahren zu den Aktenzeichen VK 3-153/10, VK 3-156/10, VK 3-159/10, VK 3-162/10, VK 3-.
  • VK Bund, 10.02.2011 - VK 3-162/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
    Dieses Vorgehen stand jedoch im Widerspruch zu den Informationen, die den Bietern im Fragen- und Antwortkatalog gegeben worden waren, so dass diejenigen Bieter, die im Vertrauen auf die Antworten der Ag in einigen Umsetzungsquoten ganz offensichtlich nicht auskömmlich geboten hatten, da sie der Auffassung waren, stattdessen eine positive Erfüllungsprognose geliefert zu haben, sich zu Unrecht auf der dritten Wertungsstufe ausgeschlossen sahen (vgl. hierzu die Verfahren zu den Aktenzeichen VK 3-153/10, VK 3-156/10, VK 3-159/10, VK 3-162/10, VK 3-.
  • VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-28/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
    Aufgrund der Ausführungen der Ag in der mündlichen Verhandlung am 7. April 2011 in den Parallelverfahren VK 25/11 und VK 3-28/11, deren Antragstellerinnen sie waren, seien sie jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass solche Manipulationen durch die Vorgaben in den Verdingungsunterlagen und die Handhabung durch die Ag ausgeschlossen werden könnten, was sie zur Rücknahme ihrer Nachprüfungsanträge bewogen habe.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

    Der Antrag der Antragstellerin, das durch die Übermittlung ihres Nachprüfungsantrages (VK 3-50/11 Bundeskartellamt) eingetretene Verbot des Zuschlags wieder herzustellen, wird zurückgewiesen.

    Durch Beschluss vom 26.4.2011 (VK 3-50/11) hat die Vergabekammer den Antragsgegnerinnen die Erteilung der Zuschläge antragsgemäß gestattet.

  • VK Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 VK LSA 39/19

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit bei Ausschluss eines eingescannten Angebots

    Die Interessen des Antragstellers an der Aufrechterhaltung seines Primärrechtsschutzes können regelmäßig zurückgestellt werden, wenn absehbar ist, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig ist und somit erfolglos bleibt (vgl. OLG Naumburg vom 11.09.2018, Az.: 7 Verg 4/18, OLG Düsseldorf v. 22.12.2011, Az.: VII-Verg 101/11; VK Bund v. 26.04.2011, Az.: VK 3-50/11; vgl. in diese Richtung gehend VK Hessen v. 26.05.2015, Az.: 69d VK-15/2015; VK Hessen v. 24.02.2014, Az.: 69d VK-05/2014).
  • VK Sachsen-Anhalt, 29.08.2018 - 2 VK LSA 2/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung bei

    Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar teilweise zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse der Antragstellerin an der Aufrechterhaltung ihres Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten (vgl. OLG Düsseldorf v. 22.12.2011, Az. VII-Verg 101/11; VK Bund v. 26.04.2011, Az. VK 3-50/11; vgl. in diese Richtung gehend VK Hessen v. 26.05.2015, Az. 69d VK-15/2015; VK Hessen v. 24.02.2014, Az. 69d VK-05/2014).
  • VK Sachsen-Anhalt, 29.08.2018 - 2 VK LSA 21/18

    Wer einen Bauingenieur als Projektsteuerer will, muss das eindeutig fordern!

    Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar teilweise zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse der Antragstellerin an der Aufrechterhaltung ihres Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten (vgl. OLG Düsseldorf v. 22.12.2011, Az. VII-Verg 101/11; VK Bund v. 26.04.2011, Az. VK 3-50/11; vgl. in diese Richtung gehend VK Hessen v. 26.05.2015, Az. 69d VK-15/2015; VK Hessen v. 24.02.2014, Az. 69d VK-05/2014).
  • VK Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 2 VK LSA 35/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kenntnis von einem vermeintlichen

    (vgl. OLG Naumburg vom 11.09.2018, Az.: 7 Verg 4/18, OLG Düsseldorf v. 22.12.2011, Az.: VII-Verg 101/11; VK Bund v. 26.04.2011, Az.: VK 3-50/11; vgl. in diese Richtung gehend VK Hessen v. 26.05.2015, Az.: 69d VK-15/2015; VK Hessen v. 24.02.2014, Az.: 69d VK-05/2014).
  • VK Sachsen-Anhalt, 23.06.2017 - 2 VK LSA 11/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Interessenabwägung bei einem Antrag auf

    Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich unzulässig, muss das Interesse der Antragstellerin an der Aufrechterhaltung ihres Primärrechtsschutzes hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten (vgl. OLG Düsseldorf v. 22.12.2011, Az. VII-Verg 101/11; VK Bund v. 26.04.2011, Az. VK 3-50/11; vgl. in diese Richtung gehend VK Hessen v. 26.05.2015, Az. 69d VK-15/2015; VK Hessen v. 24.02.2014, Az. 69d VK-05/2014).
  • VK Sachsen-Anhalt, 30.04.2018 - 2 VK LSA 14-17/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Interessenabwägung bei einem Antrag auf Gestattung

    Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse der Antragstellerin an der Aufrechterhaltung ihres Primärrechtsschutzes hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten (vgl. OLG Düsseldorf v. 22.12.2011, Az. VII-Verg 101/11; VK Bund v. 26.04.2011, Az. VK 3-50/11; vgl. in diese Richtung gehend VK Hessen v. 26.05.2015, Az. 69d VK-15/2015; VK Hessen v. 24.02.2014, Az. 69d VK-05/2014).
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